Erzdiözese München und Freising
Fachbereich Weltanschauungsfragen
Informationen zu Geistlichem Missbrauch

Anlaufstellen, Regeln und Strukturen 

Sensibilisierung durch Aufklärung und Prüfung mittels Checklisten sind entscheidende Bausteine der Prävention. Betroffene von Spirituellem Machtmissbrauch benötigen selbstverständlich auch Anlaufstellen, in denen man ihnen unvoreingenommen zuhört, bei der Einordnung hilft, sie unterstützt (Beratung und Weitervermittlung) sowie gegebenenfalls weitere institutionelle Maßnahmen einleitet, damit dieser Missbrauch von Macht abgestellt wird (Intervention).  

Nachfolgende Gedanken sollen Betroffenen einen Leitfaden an die Hand geben, damit diese selbst (vorab) prüfen können, welche Hilfe und Unterstützung sie erwarten dürfen und nach welchem Konzept die Anlaufstelle arbeitet.
Wenn diese Gedanken auch Hinweise
bei der Errichtung geeigneter Anlaufstellen geben können, ist das ein erwünschter Nebeneffekt.
Die Kleine Checkliste für eine Anhörung gibt konkrete Hinweise auf Rahmenbedingungen und Kriterien.

Selbstverständlich gelten diese Hinweise für alle religiöse Institutionen: überall dort, wo Menschen in einem gemeinsamen Glauben oder einer verbindenden Weltanschauung zusammenkommen, entstehen Abhängigkeiten, gibt es  Aufgabenverteilungen und Hierarchien.  

"Nach meiner Zeit in der Gemeinschaft habe ich trotz vielfacher Anläufe und Bemühungen jahrelang keinen kompetenten Ansprechpartner getroffen, der mir helfen konnte, die verstörenden Erlebnisse einzuordnen und zu verstehen. Überall erlebte ich Unverständnis und Hilflosigkeit." 

Selbstverpflichtung und Verantwortungsübernahme

Grundlegend und zu aller erst hat jede Institution eine klare und unmissverständliche Selbstverpflichtung zur Übernahme der Verantwortung und zur Bereitschaft, alle notwendigen Konsequenzen zu ziehen, abzulegen. Strukturen allein reichen nicht - es ist ein unbedingter Wille notwendig, sowohl Betroffenen offen zu begegnen als auch zeitnah und wirksam Missstände abzustellen. 

Leider berichten Betroffene immer wieder, dass man ihnen von vornherein mit Skepsis und Ablehnung begegnet. Sie erfahren, dass sie eher als "Querulanten" abgestempelt (!) werden, die psychischen Probleme ursächlich seien oder dass es an ihnen selbst läge und die Gemeinschaft alles richtig mache. Vertreter der Institution scheinen (nicht nur) in einem ersten Reflex die Möglichkeit nicht in Betracht ziehen zu können, dass eine Kritik berechtigt ist und vielleicht sogar auf tieferliegende persönliche, strukturelle und ideologische Probleme hinweisen könnte. 

Weder indem man Nichts-Sieht, Nichts-Hört, Nichts-Sagt noch durch Aussitzen verschwinden Konflikte und wird das Leid der Betroffenen gemildert oder gar beseitigt. 

Übernahme der Verantwortung bedeutet also zunächst die Bereitschaft, den Rat- und Hilfesuchenden empathisch-offen zu begegnen und geduldig zu bleiben; schließlich kann das Erlittene psychische, soziale oder emotionale Folgen haben, auf die es Rücksicht zu nehmen gilt (vgl. Dimensionen).

Dann bedeutet Verantwortung, die vorgebrachte Beschwerde (selbst)kritisch zu prüfen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die nicht bloß trösten oder vertrösten, sondern wirksam und spürbar Hilfe und Abhilfe schaffen.

Schließlich haben die Verantwortlichen dafür Sorge zu tragen, dass so etwas nicht wieder geschieht - hier und überall (Stichwort: "lernende Organisation").

All dies hat zügig zu geschehen! Gerade Institutionen, die stark in bürokratischen Strukturen denken und rechtlich-formalen Bedenken gründlich prüfen, arbeiten oft so langsam, dass sich Betroffene ein weiteres mal ohnmächtig ausgeliefert sehen.

Persönliche Konsequenzen, strukturelle Maßnahmen aber auch eine kritische weltanschaulich-ideologische Reflexion können geeignete Antworten sein. 

Betroffenenperspektive

Die Sorge um Betroffene darf bei allen Maßnahmen niemals außer Acht gelassen werden. Rat und Hilfe sind vielleicht auch dann anzubieten, wenn die Situation nicht so eindeutig ist, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, aber es dennoch zu Verletzungen gekommen ist - hier erhält die "Betroffenenperspektive" ihre besondere Bedeutung. 

Standards

Anlauf- und Beratungsangebote haben sich an der aktuellen Situation und den Bedürfnissen der Betroffenen zu orientieren. Wichtige Kriterien sind:

  • niederschwellig
  • vertraulich-geschützt
  • unabhängig
  • ergebnisoffen
  • professionell
  • transparent
  • persönlich-individuell
  • inhaltlich-fachlich kompetent
  • zeitnah

Anmerkung: diese Kriterien gelten nicht nur für die Arbeitsweise und generell für das Selbstverständnis der Organisation, sondern müssen sich auch in den Strukturen niederschlagen: Möglichkeit, unerkannt die Anlaufstelle aufsuchen zu können; separate Email-Adressen; strenge Zugangskontrollen etc.).
Vgl. konkret und weiterführend auch: Kleine Checkliste für eine Anhörung 

Vom Bittsteller zur Person mit Würde und Rechten

Betroffene berichten in der Beratung, dass sie oft nur Bittsteller sind. Ob ihnen Gehör geschenkt wird oder nicht, entscheidet die Institution. Ob gehandelt wird (wie und wann), entscheidet die Institution. Betroffene können oft nur Anträge stellen, Gespräche erbitten und auf etwas hinweisen - eigene Rechte haben sie meist nicht. Gerade beim Spirituellen Machtmissbrauch, wo die Rechtslage oft wenig eindeutig ist und es einen großen, unscharfen Ermessensspielraum gibt, bleiben Betroffene in ihrem erlittenen Leid hilflos abhängig. Dass dies eine weitere Kränkung darstellt, weil man sich wieder in einem (zwar anderen) Machtverhältnis befindet, ist offensichtlich. Resignation und Aggression können logische Folge sein. Anders als z.B. im öffentlich-rechtlichen Bereich sind Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften weder im Beschwerdemanagement gut aufgestellt (viele religiöse Gemeinschaften sind auch sehr klein), noch ist es für ideologische Gemeinschaften selbstverständlich, den eigenen Glauben, die eigenen Vorstellungen darüber, was die Welt im Innersten zusammenhält, kritisch zu hinterfragen oder gar zu korrigieren. Meist bedarf es des Drucks von Außen (Medien, öffentliche Kritik, Rechtsmittel etc.).

In der deutschen katholischen Kirche gibt es seit Jahrzehnten Überlegungen und Vorstöße, eine kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit zu installieren. Leider sind die Bemühungen trotz guter Argumente und Vorschläge bis heute nicht umgesetzt. Ohne die Möglichkeit, "Rechtsmittel" einzulegen, bleiben Rechte und Möglichkeiten der Betroffenen oft überschaubar und vom guten Willen der jeweiligen Verantwortlichen abhängig.  

Weitere Hinweise und Überlegungen 

  • Ein Leitfaden, der transparent und verständlich alle Rechte aufzeigt sowie Handlungsmöglichkeiten nennt, Adressen und Ressourcen bekannt gibt, hilft Betroffenen nicht nur bei der Orientierung, sondern befähigt sie zum selbstbestimmten Handeln.
  • Eine Liste von Kriterien sowie Beschreibungen von Standards zumindest für die wichtigsten Arbeitsbereiche (Beichtgespräch, seelsorgerische Begleitung, geistliche Leitung, Liturgie,...) geben Auskunft darüber, was normal ist oder korrekt und helfen bei der Bewertung (Erfahrungen aus der Beratung zeigen, dass solche Kriterien und Standards stetig überprüft und ergänzt werden müssen - die Kreativität, spirituellen Machtmissbrauch auszuüben, scheint unerschöpflich so dass man immer wieder nachbessern muss).
  • Einführung von Fristen: die Tendenz zu bagatellisieren, Dinge auf die lange Bank zu schieben oder unangenehme Sachverhalte zu verdrängen  -  diese Gefahren gibt es immer und überall. Es braucht daher verbindliche Fristen und verbindliche Sanktionsmaßnahmen, wenn Fristen nicht eingehalten werden.
  • Rechtssicherheit für alle beteiligten Parteien: leider kommt es auch immer wieder zu ungerechtfertigten Beschwerden oder gar zu falschen Beschuldigungen. Alle Verfahrenswege sind deshalb offen und fair für alle Beteiligten auszugestalten: alle haben Rechte und Pflichten (auch die potentiellen Täter haben Rechte!).
  • Errichtung eines kirchlichen Vereinsregisters: Analog zu den öffentlichen Vereinsregistern gilt es, ein frei zugängliches Vereinsregister aufzubauen, in dem alle Orden, geistlichen Gemeinschaften, kirchlichen Vereine und Verbände (kurz: alle religiösen Rechtsträger) aufgelistet werden. Satzungen (auf deutsch), das Selbstverständnis, Kontaktmöglichkeiten sowie die jeweiligen Verantwortlichen sind dort genauso aufzunehmen wie Querverweise zu abhängigen öffentlich-rechtlichen Vereinen und Organisationen.

Opfer von Manipulation und religiös-spirituell konnotierten Machtmissbrauch entwickeln oft langanhaltende Gefühle von Ohnmacht und Scham. Wird ihre Souveränität und Freiheit erneut beschnitten, reagieren sie eher heftig. Umso wichtiger ist es darauf zu achten, dass es nicht erneut zu Verletzungen kommt.

Weiterführend: Kleine Checkliste für eine Anhörung